Fördermitgliedschaft

Fördermitglied werden

Sie unterstützen Unternehmen, Gründende oder Hochschulen beim Schutz ihrer Ideen? Als Fördermitglied von piznet sind Sie direkt mit den Patent­informations­zentren in ganz Deutschland vernetzt – für 250 € im Jahr.

Was Sie als Fördermitglied bekommen

  • Direkt im Netzwerk

    Kurze Wege zu den 15 Patent­informations­zentren in Deutschland und ihren Fachleuten für Patente, Marken und Designs.

  • Community Call am Freitag

    Jeden Freitag um 9:30 Uhr treffen sich die PIZ online. Fördermitglieder sind eingeladen und können sich und ihre Lösungen dort vorstellen.

  • Online-Forum

    Zugang zu unserer internen Plattform, auf der rund 65 Mitarbeitende der PIZ chatten, Fragen stellen und Dokumente austauschen.

  • Sichtbar auf piznet.de

    Ihr Logo und Link stehen bei den Fördermitgliedern im Netzwerk, Ihre Veranstaltungen nehmen wir in den piznet-Kalender auf.

  • Jahrestagung

    Einladung zur piznet-Jahrestagung, dem jährlichen Treffen der Patent­informations­zentren.

Beitrag: 250 € im Jahr. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Sie sind in guter Gesellschaft

  • ATHENA Technologie Beratung GmbH
  • EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH
  • FIZ Karlsruhe
  • genese.de GmbH
  • INTERGATOR
  • IP7 Technologies GmbH
  • Minesoft Ltd.
  • Moving Targets Consulting GmbH
  • PATOffice
  • PatentSight GmbH
  • Questel
  • Serviva GmbH
  • SMD Group | Schutz Marken Dienst GmbH
  • Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt

Alle Mitglieder und Fördermitglieder im Netzwerk

Aufnahmeantrag

Füllen Sie den Antrag aus und klicken Sie auf „Antrag absenden“. Es öffnet sich eine fertige E-Mail an info@piznet.de, die Sie nur noch abschicken. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Art der Mitgliedschaft
Institution und Ansprechperson
Rechnung
Ihr Beitrag zum Netzwerk

Ihre Angaben gehen per E-Mail an den piznet-Vorstand und dienen nur der Bearbeitung Ihres Antrags und der Mitgliederverwaltung. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber auf Papier? Der Aufnahmeantrag als PDF gilt weiterhin.